100.000 Vermisstenanzeigen pro Jahr

Rund 1800 Kinder und Jugendliche in Deutschland gelten nach den jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts als vermisst.

Es kann für Eltern keinen schlimmeren Moment geben. Gerade war das eigene Kind noch da und plötzlich ist es weg, einfach verschwunden ohne die geringste Spur. Eine grausame Zeit der Ungewissheit beginnt. Ist das Kind weggelaufen, wurde es entführt oder gar missbraucht und getötet?

Wann gilt eine Person aus polizeilicher Sicht als vermisst?
Wenn eine Person aus unerklärlichen Gründen von ihrem gewohnten Aufenthaltsort fern bleibt, wird sie in der Regel von Angehörigen oder Bekannten bei der Polizei als vermisst gemeldet.

Die Polizei leitet eine Vermissten-Fahndung ein, wenn

• eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat,
• ihr derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist und
• eine Gefahr für Leib oder Leben (z.B. Opfer einer Straftat, Unfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht) angenommen werden kann.

Personen im Alter bis zu 18 Jahren (Minderjährige) dürfen ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen.

Bei ihnen wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen. Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist. (weiteres dazu unter “Vermisste Kinder”).
Vermisste Minderjährige werden, wenn die Polizei sie antrifft, so lange in staatliche Obhut (z.B. in eine Jugend-Einrichtung) genommen, bis eine Rückführung des Vermissten gewährleistet ist. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit einer Festnahme zu verwechseln, sie erfolgt zum Schutz des Minderjährigen.

Vermisste Kinder

Alle Minderjährigen werden als vermisst betrachtet, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt (dem Sorgeberechtigten) unbekannt ist. Solange die Ermittlungen nichts anderes ergeben, wird vorsichtshalber von einer Gefahr für das Leben oder die körperlicher Unversehrtheit des Betroffenen ausgegangen.

Das Thema “vermisste Kinder” hat in der deutschen Öffentlichkeit einen hohen Stellenwert. Durch die intensive Berichterstattung der Medien bei aktuellen Einzelfällen wird ein hohes Gefährdungspotential für alle Kinder suggeriert.

So entsteht mitunter der Eindruck, dass

• die Anzahl nicht wieder aufgefundener Kinder bzw. nicht aufgeklärter Fälle dramatisch hoch sei,
• eine maßgebliche Anzahl vermisster und nicht wieder aufgefundener Kinder Opfer sog. Kinderpornografie-Ringe seien
• die Polizei nicht genug unternehme, um dem Einhalt zu gebieten.

Im Jahr 2010 galten in Deutschland insgesamt 5,733 Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) als vermisst, davon wurden bis heute (10.04.2013) 5,676 Fälle aufgeklärt.

Dies entspricht einer Aufklärungsquote von über 99 %. Die 57 noch nicht geklärten Fälle beinhalten 31 Fälle von Kindesentziehung und 3 Fälle sogenannter unbegleiteter Flüchtlingskinder.

Im Jahr 2011 wurden 6.387 Kinder (bis 14 Jahre, also höchstens 13 Jahre) als vermisst registriert. Bis heute (10.04.2013) wurden 6.272 Fälle aufgeklärt.

Im Jahr 2012 wurden 6.378 Kinder (bis 14 Jahre, also höchstens 13 Jahre) als vermisst registriert. Bis zum 10.04.2013 wurden 6.254 Fälle aufgeklärt.

Am 10. April 2013 waren – gerechnet ab dem frühesten Vermisstendatum 03.03.1951 bis heute – insgesamt 872 vermisste Kinder (bis 14 Jahre, also höchstens 13 Jahre) erfasst. Ein Großteil dieser Kinder sind Flüchtlingskinder oder wurden ihren Sorgeberechtigten entzogen.

Streitigkeiten der Eltern über die Ausübung des Sorgerechts sind typische Fälle von Kindesentziehungen, insbesondere wenn die Eltern aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen. Die der Polizei angezeigten Fälle von Kindesentziehung werden als “Vermisstenfälle” erfasst, solange eine Gefahr für die Kinder im polizeilichen Sinn nicht ausgeschlossen werden kann. In aller Regel besteht in diesen Fällen jedoch keine Gefahr für die Kinder.

Bei dem verbleibenden Teil der vermissten Kinder ist zu befürchten, dass diese Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalls wurden, sich in einer Situation der Hilflosigkeit befinden oder nicht mehr am Leben sind.

Hierzu zählen auch die Kinder, die vermutlich ertrunken sind, deren Leiche aber nie gefunden werden konnte.

Insgesamt kann man sagen, dass tagtäglich zwar viele Kinder verschwinden, dass aber glücklicherweise das Schicksal nur weniger auch nach längerer Zeit nicht geklärt werden kann.
Quelle:
http://www.bka.de/

Ein „Social Experiment“ aus den USA zeigt deutlich, wie leicht es immer noch ist Kinder einfach zum mitgehen zu bewegen.

Daher kann ich immer wieder nur betonen: Sensibilisiert Eure Kinder, klärt sie richtig auf:

• Macht Euren Kindern klar, dass es mit fremden Personen keinen Kontakt aufnehmen darf und auf keinen Fall zu diesen ins Auto steigen sollen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es im Fall eines Übergriffs schreien soll, um so Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen (z.B. “Lassen Sie mich in Ruhe!”). Im Idealfall sollte es auch noch mitteilen, dass es sich bei der Person nicht um seine Eltern handelt. So wirkt die Situation auch auf andere Passanten ernster.

• Wenn Kinder von Unbekannten angesprochen werden, sollen sie diesen erklären, dass sie nicht mit Fremden reden dürfen und weitergehen. Erklären Sie Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter, dass es wichtig ist, Eltern, Lehrern und Erziehern davon zu berichten. Loben Sie Ehrlichkeit.

• Ein weiteres Mittel, um in Notsituationen auf sich aufmerksam zu machen, wäre eine Trillerpfeife. Diese könnte sich das Kind zum Beispiel auf dem Weg nach Hause um den Hals oder an die Schultasche hängen. Viele Kinder sind zu schüchtern, um in einem Notfall zu schreien. Wichtig: Machen Sie Ihrem Sprössling klar, dass die Pfeife kein Spielzeug ist und nur im Ernstfall zum Einsatz kommen darf.

• Entführer verwenden viele Tricks, nach dem Motto “Deine Eltern hatten einen Unfall, ich soll dich mitnehmen”, um Kinder zu überlisten. Sagen Sie Ihrem Kind, dass dies ein Trick ist. Erklären Sie, dass niemand außer einem Verwandten, Bekannten oder Lehrer Ihr Kind in dieser Situation aufsuchen darf.

• Ein guter Tipp ist auch, dass Sie mit Ihrem Kind einen Notfall-Code vereinbaren. Dabei handelt es sich um ein Wort, das nur Sie und Ihr Kind kennen. Im Fall einer “Abholung” kann das Kind dieses dann einfordern. Diese Situation könnte mit einem Fremden auch geübt werden.
• Entfernen Sie Namensschilder von der Schultasche Ihres Kindes, falls dieser darauf steht. Das namentliche Ansprechen schafft schnell Nähe, vermittelt Kindern Vertrautheit.
• Machen Sie mit Ihrem Kind mögliche “Fluchtorte” auf dem Schulweg oder auf dem Weg vom/zum Spielplatz aus, wo es im Notfall hinlaufen soll. Ein Supermarkt oder eine Apotheke in der Nähe sind gute Anlaufpunkte, um sich in Sicherheit zu bringen. Signalisieren Sie: Je mehr Menschen in der Nähe sind, desto besser. Diese Situationen gilt es zu üben.
• Sollte das Kind auf der Flucht die Möglichkeit haben, um Hilfe zu klingen, ist es gut, mit der ganzen Handfläche alle Klingelknöpfe eines Wohnblocks zu drücken.

• Sohn bzw. Tochter sollte Ihre Telefonnummer und eine weitere Nummer eines Bekannten für Notfälle auswendig können.

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